Die WEG-Verwaltung beinhaltet folgende Leistungen:
1. Grundleistungen der Verwaltung
Alle in §§ 24, 27 Abs. 1, 2, 3 und 5, 28 Abs. 1 und 3 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
Allgemeine Leistungen (Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten)
2. kaufmännische Verwaltung:
- Erstellung eines Wirtschaftsplans
- Erstellung der Jahresabrechnung
- jährliche Einberufung einer Eigentümerversammlung und Niederschrift
- Führen einer Beschluss-Sammlung
- Durchführen der Beschlüsse
- Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
- Rechnungskontrolle und -anweisung
- Buchführung (Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten, Führen eines Kontokorrent- und Rücklagenkontos, Buchen der
- Bankbewegungen, Überwachung der Hausgeldzahlungen)
- Veranlassung der Ablesungen
3. technische Hausverwaltung
- technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung
- Abwicklung von Schadensfällen
- Empfehlungen zur Schadensminderung und -beseitigung
- Klärung von Zuständigkeiten bei Schäden
- Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
(Einholung von Kostenvoranschlägen und Abstimmung mit Beirat, Vergabe)
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot und beraten Sie auch bei anderen Fragen bzgl. Ihrer Immobilie.