WEG-Verwaltung

Die WEG-Verwaltung beinhaltet folgende Leistungen:

1. Grundleistungen der Verwaltung

Alle in §§ 24, 27 Abs. 1, 2, 3 und 5, 28 Abs. 1 und 3 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.

Allgemeine Leistungen (Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten)

2. kaufmännische Verwaltung:

  • Erstellung eines Wirtschaftsplans
  • Erstellung der Jahresabrechnung
  • jährliche Einberufung einer Eigentümerversammlung und Niederschrift
  • Führen einer Beschluss-Sammlung
  • Durchführen der Beschlüsse
  • Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
  • Rechnungskontrolle und -anweisung
  • Buchführung (Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten, Führen eines Kontokorrent- und Rücklagenkontos, Buchen der
  • Bankbewegungen, Überwachung der Hausgeldzahlungen)
  • Veranlassung der Ablesungen

3. technische Hausverwaltung

  • technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung
  • Abwicklung von Schadensfällen
  • Empfehlungen zur Schadensminderung und -beseitigung
  • Klärung von Zuständigkeiten bei Schäden
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
    (Einholung von Kostenvoranschlägen und Abstimmung mit Beirat, Vergabe)

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot und beraten Sie auch bei anderen Fragen bzgl. Ihrer Immobilie.